Hausordnung

Hausordnung

der Volksschule Pernitz

Die Hausordnung soll allen, an der Schule beteiligten Personen, das problemlose Zusammenleben gewährleisten.
Je besser der Umgang miteinander gestaltet ist, desto angenehmer ist das Schul- und Lernklima.

Diese Hausordnung ist als Ergänzung der Schulordnung (BGBI-402/1987) zu betrachten und gilt

a) im Bereich der Liegenschaften der VS Pernitz und

b) für alle Schulveranstaltungen (§ 13 SCHUG) und schulbezogene Veranstaltungen (§ 13 a SCHUG).

  • Gebäude und Einrichtung sind öffentliches Gut und daher schonend zu behandeln.
  • Höfliche Umgangsformen sind in einer Gemeinschaft ein wichtiges Gebot.
  • Eine ordentliche und ruhige Atmosphäre ist anzustreben.
  • Erst durch die aktive und positive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler, kann die Schule ihre Aufgabe als Bildungseinrichtung erfüllen.
  • Die Klassenräume werden ab 7.45 Uhr mit Hausschuhen betreten.
  • Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Die Schulkinder haben vorher Zeit sich auf den Unterricht vorzubereiten.
    Nach Beendigung des Unterrichtes haben die Schüler die Schulliegenschaften zu verlassen.
  • Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, verabschieden sich die Eltern vor der Schule von ihren Kindern.
  • Die Kinder und LehrerInnen achten auf Pünktlichkeit.
  • Die Klassenräume, die Schulsachen und die Plätze werden in Ordnung gehalten.
  • Handys müssen während des Unterrichts abgeschaltet und in der Schultasche bleiben.
  • Tiere dürfen das Schulgebäude nur nach Absprache mit einer Lehrperson betreten.
  • Während der Unterrichtszeit wird auf Kaugummis verzichtet.
  • Das Schulgebäude ist in der Regel aus Sicherheitsgründen während der Unterrichtszeit von außen nicht betretbar.
  • Im Krankheitsfall oder im Falle eines begründeten Fernbleibens vom Unterricht sind die Schulkinder bei der Klassenlehrerin über Schoolfox oder bei der Schulleitung telefonisch, per SMS oder per E-Mail zu entschuldigen.
  • Das Verlassen des Schulgebäudes während des Unterrichts ist nur nach Absprache der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit dem/der Klassenlehrer/in oder der Schulleitung erlaubt.
  • Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Kinderarbeiten, welche im schulischen Kontext entstanden sind, weder in den Sozialen Medien gepostet noch veröffentlich werden dürfen.