Hausordnung
Hausordnung
der Volksschule Pernitz
Die Hausordnung soll allen, an der Schule beteiligten Personen, das problemlose Zusammenleben gewährleisten.
Je besser der Umgang miteinander gestaltet ist, desto angenehmer ist das Schul- und Lernklima.
Diese Hausordnung ist als Ergänzung der Schulordnung (BGBI-402/1987) zu betrachten und gilt
a) im Bereich der Liegenschaften der VS Pernitz und
b) für alle Schulveranstaltungen (§ 13 SCHUG) und schulbezogene Veranstaltungen (§ 13 a SCHUG).
- Gebäude und Einrichtung sind öffentliches Gut und daher schonend zu behandeln.
- Höfliche Umgangsformen sind in einer Gemeinschaft ein wichtiges Gebot.
- Eine ordentliche und ruhige Atmosphäre ist anzustreben.
- Erst durch die aktive und positive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler, kann die Schule ihre Aufgabe als Bildungseinrichtung erfüllen.
- Die Klassenräume werden ab 7.45 Uhr mit Hausschuhen betreten.
- Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Die Schulkinder haben vorher Zeit sich auf den Unterricht vorzubereiten.
Nach Beendigung des Unterrichtes haben die Schüler die Schulliegenschaften zu verlassen. - Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, verabschieden sich die Eltern vor der Schule von ihren Kindern.
- Die Kinder und LehrerInnen achten auf Pünktlichkeit.
- Die Klassenräume, die Schulsachen und die Plätze werden in Ordnung gehalten.
- Handys müssen während des Unterrichts abgeschaltet und in der Schultasche bleiben.
- Tiere dürfen das Schulgebäude nur nach Absprache mit einer Lehrperson betreten.
- Während der Unterrichtszeit wird auf Kaugummis verzichtet.
- Das Schulgebäude ist in der Regel aus Sicherheitsgründen während der Unterrichtszeit von außen nicht betretbar.
- Im Krankheitsfall oder im Falle eines begründeten Fernbleibens vom Unterricht sind die Schulkinder bei der Klassenlehrerin über Schoolfox oder bei der Schulleitung telefonisch, per SMS oder per E-Mail zu entschuldigen.
- Das Verlassen des Schulgebäudes während des Unterrichts ist nur nach Absprache der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit dem/der Klassenlehrer/in oder der Schulleitung erlaubt.
- Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Kinderarbeiten, welche im schulischen Kontext entstanden sind, weder in den Sozialen Medien gepostet noch veröffentlich werden dürfen.