Digitale Hausordnung

Digitale Hausordnung

der Mittelschule Pernitz

Grundlage für den Zusatz “Digitale Hausordnung” sind:

1) die IKT-Schulverordnung des Bildungsministeriums geltend für die Initiative Digitales Lernen (BGBl. II Nr. 382/2021) und

2) die Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Ausstattung mit digitalen Endgeräten, abrufbar auf: digitaleslernen.oead.at

Allgemeines

  • Der Laptop dient in der Schule ausschließlich als Arbeitsgerät.
  • Die Schule ist nicht für privat installierte Software oder private Aktivitäten mit dem Laptop der Schüler/innen verantwortlich.
  • Die Wartung und Pflege des Gerätes liegt in der Verantwortung der Familien.
  • Schulisch notwendige Aktualisierungen der Software erfolgen durch die Schule oder durch die Schüler/innen unter Anleitung von Lehrpersonen.

Die Laptops werden …

  • aufgeladen in die Schule mitgenommen.
  • bei Nichtgebrauch im verschlossenen Spind verwahrt.
  • nicht hergeborgt. Laptops anderer Schüler/innen dürfen nicht verwendet werden.
  • deutlich erkennbar mit Namen beschriftet. Das gilt auch für die Ladegeräte.

Verhaltensregeln

  • Der Laptop ist in der Schule kein Freizeit- und Unterhaltungsgerät.
  • Die Benutzung des Laptops findet nur nach Erlaubnis und unter Aufsicht einer Lehrperson statt. (in den Pausen ist der Laptop nicht zu verwenden)
  • Das Gerät wird in der Schule ausschließlich für schulische Zwecke verwendet. Dies gilt auch für Supplierstunden und Religionsaufsichten.
  • In der Schule dürfen keine anderen Programme verwendet werden, außer jene, die ausdrücklich von der Lehrperson erlaubt werden.

    Wichtig

    Im Unterricht steht die analoge Kommunikation im Vordergrund; schulische Anliegen sollen hauptsächlich im jeweiligen Unterricht besprochen werden; die digitale Kommunikation kann nur eine ergänzende sein.
    Die Klassen erstellen zusätzlich zu den Regeln der Hausordnung eigene PC-Klassenregeln; diese können auch jahrgangsübergreifend gelten.

    Informationen und Vorschläge für Klassenregeln finden Sie u.a. unter: