Digitale Hausordnung
Digitale Hausordnung
der Mittelschule Pernitz
Grundlage für den Zusatz “Digitale Hausordnung” sind:
1) die IKT-Schulverordnung des Bildungsministeriums geltend für die Initiative Digitales Lernen (BGBl. II Nr. 382/2021) und
2) die Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Ausstattung mit digitalen Endgeräten, abrufbar auf: digitaleslernen.oead.at
Allgemeines
- Der Laptop dient in der Schule ausschließlich als Arbeitsgerät.
- Die Schule ist nicht für privat installierte Software oder private Aktivitäten mit dem Laptop der Schüler/innen verantwortlich.
- Die Wartung und Pflege des Gerätes liegt in der Verantwortung der Familien.
- Schulisch notwendige Aktualisierungen der Software erfolgen durch die Schule oder durch die Schüler/innen unter Anleitung von Lehrpersonen.
Die Laptops werden …
- aufgeladen in die Schule mitgenommen.
- bei Nichtgebrauch im verschlossenen Spind verwahrt.
- nicht hergeborgt. Laptops anderer Schüler/innen dürfen nicht verwendet werden.
- deutlich erkennbar mit Namen beschriftet. Das gilt auch für die Ladegeräte.
Verhaltensregeln
- Der Laptop ist in der Schule kein Freizeit- und Unterhaltungsgerät.
- Die Benutzung des Laptops findet nur nach Erlaubnis und unter Aufsicht einer Lehrperson statt. (in den Pausen ist der Laptop nicht zu verwenden)
- Das Gerät wird in der Schule ausschließlich für schulische Zwecke verwendet. Dies gilt auch für Supplierstunden und Religionsaufsichten.
- In der Schule dürfen keine anderen Programme verwendet werden, außer jene, die ausdrücklich von der Lehrperson erlaubt werden.
Wichtig
Im Unterricht steht die analoge Kommunikation im Vordergrund; schulische Anliegen sollen hauptsächlich im jeweiligen Unterricht besprochen werden; die digitale Kommunikation kann nur eine ergänzende sein.
Die Klassen erstellen zusätzlich zu den Regeln der Hausordnung eigene PC-Klassenregeln; diese können auch jahrgangsübergreifend gelten.
Informationen und Vorschläge für Klassenregeln finden Sie u.a. unter: