Hausordnung
Hausordnung
der ASO Pernitz
Die Hausordnung soll allen an der Schule beteiligten Personen das problemlose Zusammenleben gewährleisten.
Je besser der Umgang miteinander gestaltet ist, desto angenehmer ist das Schul- und Lernklima.
Diese Hausordnung ist als Ergänzung der Schulordnung (BGBI-402/1987) zu betrachten und gilt
a) im Bereich der Liegenschaften der VS Pernitz und
b) für alle Schulveranstaltungen (§ 13 SCHUG) und schulbezogene Veranstaltungen (§ 13 a SCHUG).Â
Gebäude und Einrichtung
Gebäude und Einrichtung sind öffentliches Gut und daher schonend zu behandeln.
Die Klassenräume werden ab 7.45 Uhr mit Hausschuhen betreten. Das Tragen der Hausschuhe unterstreicht die Achtsamkeit, die wir dem uns zur Verfügung gestellten Gebäude als Lehr-und Lernort entgegenbringen.
Die Klassenräume, die Schulsachen und die Plätze werden in Ordnung gehalten.
Tiere dürfen das Schulgebäude nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung betreten.
Das Schulgebäude ist aus Sicherheitsgründen während der Unterrichtszeit verschlossen.
Umgang mit Sachwerten
Wir gehen mit Einrichtungsgegenständen Unterrichtsmaterialien sorgfältig um, sodass sie nicht beschädigt werden. Im gesamten Schulgelände außer in den Sporthallen und -freianlagen sind Spiele mit allen Formen von Bällen und ballähnlichen Gegenständen untersagt.
Wir achten fremdes Eigentum. Widerrechtliches Aneignen fremden Eigentums wird als Diebstahl geahndet.
Umgangsformen und Zusammenleben miteinander
Um hier gemeinsam einen Ort zu schaffen, an dem sich alle wertgeschätzt und sicher fühlen, braucht es einen Rahmen, der es ermöglicht, dass dies auch gelebt und erlebt werden kann. Daher sind uns ein freundlicher und wertschätzender Umgang miteinander sehr wichtig. Grundlegende höfliche Umgangsformen sind in einer Gemeinschaft ein wichtiges Gebot.
Um das Lernen jeder und jedem zu ermöglichen, braucht es eine ordentliche und ruhige Atmosphäre.
Mitarbeit der Schüler:innen während des Unterrichts
Erst durch die aktive und positive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler kann die Schule ihre Aufgabe als Bildungseinrichtung erfüllen.
- Ruhe und volle Konzentration auf den Lehrer:innenvortrag
- Unterlassen störender und fachfremder Kommunikation mit Mitschüler:innen
- Fragen zum Vortrag nur nach Handzeichen und nachfolgender Aufforderung, keine unaufgeforderten Wortmeldungen
- keine Verwendung von Smartphones, Tablets und ähnlichen Geräten ohne eine entsprechende klare und eindeutige Aufforderung durch die Lehrperson
- lernfördernde Verwendung der mitgebrachten und vorbereiteten erforderlichen Unterrichtsmittel (siehe § 43 SchUG) und Anfertigung von Mitschriften laut Arbeitsauftrag.
Unterrichtsbeginn und Pünktlichkeit
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Die Schulkinder haben vorher Zeit sich auf den Unterricht vorzubereiten.
Nach Beendigung des Unterrichts haben die Schülerinnen und Schüler die Schulliegenschaften unverzüglich zu verlassen.
Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, verabschieden sich die Eltern vor der Schule von ihren Kindern.
Jede Verspätung wird im Klassenbuch vermerkt, und bei Nichtvorlage eines Rechtfertigungsgrundes wird diese als unentschuldigtes Fernbleiben gewertet.
Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit
Das Verlassen des Schulgeländes ist auf der Grundlage der Schulgesetze, im Besonderen gemäß § 2 Abs. 4 der Schulordnung, während des Vormittags- und Nachmittagsunterrichts einschließlich der Pausen nur mit Genehmigung der aufsichtführenden Lehrkraft oder des Schulleiters erlaubt, andernfalls verboten.
Elektronische Geräte und soziale Medien
Handys und Handyuhren sind während der Unterrichtszeit abgeschaltet und in der Schultasche. Während der gesamten Aufenthaltsdauer im Schulgebäude, auch in der Zeit vor dem Unterricht, in den Pausen und in Freistunden, ist jedwede Nutzung der Mobiltelefone in der gesamten Bandbreite der Nutzungsmöglichkeiten zu unterlassen.
Diese Vereinbarung soll nicht als Einschränkung aufgefasst werden, sondern als Aufforderung verstanden werden, die Zeit in der Schule für Lernen im Unterricht, für Vorbereitung des kommenden Unterrichts, für Gespräche mit den Mitschüler:innen und für Erholung sowie Entspannung in den Pausen zu nutzen.
Verstöße gegen die oben genannte Vereinbarung werden mit Verwarnung durch die Lehrperson oder mit Abgabe des Mobiltelefons in der Direktion sanktioniert.
Die Handys können noch am selben Tag von den Eltern während der Öffnungszeiten in der Direktion abgeholt werden.
Absenzen und Krankheit
Im Krankheitsfall oder im Falle eines begründeten Fernbleibens vom Unterricht sind die Schulkinder bei der Klassenlehrerin über Schoolfox oder in der Direktion telefonisch oder per E-mail zu entschuldigen.
Absenzen
Wie im § 43 und im § 45 des SchUG klar festgelegt ist, gehört der Besuch des Unterrichts zu den elementaren Pflichten der Schüler:innen und ein Fernbleiben von der Schule ist nur bei gerechtfertigter Verhinderung, bei erteilter Genehmigung des Fernbleibens oder bei erteilter Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen durch den Schulleiter zulässig.
Unentschuldigtes Fernbleiben
laut § 45 SchUG stellt einen schweren Verstoß gegen das Schulunterrichtsgesetz und die Hausordnung dar. Wenn ein:e Schüler:in länger als eine Woche oder fünf nicht zusammenhängende Schultage oder 30 Unterrichtsstunden im Unterrichtsjahr dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fernbleiben zu rechtfertigen und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer Woche nicht eintrifft, so wird das betreffende Schulkind verwarnt und die Eltern/Erziehungsberechtigten schriftlich benachrichtigt.
Ansuchen um Erlaubnis zum Fernbleiben
Das Ansuchen um Erlaubnis zum Fernbleiben gemäß § 45 Abs.1 lit b und Abs. 4 SchUG miVm § 9 Abs 6 SchPflG für schulpflichtige Schüler:innen kann aus begründetem Anlass für einzelne Stunden bis zu einem Tag der:die Klassenvorständ:in, darüber hinaus bis drei Tagen der Schulleiter erteilen. Für die Erlaubnis zu längerem Fernbleiben ist die Bildungsdirektion zuständig.
Sanktionenkatalog
Die Unterrichtsqualität ist uns an unserer Schule ein wichtiges Anliegen. Daher setzen wir Maßnahmen, um diese zu entwickeln und zu sichern, der nachfolgend vorgestellte Sanktionenkatalog ist ein derartiges Maßnahmenpaket:
- Aufforderung
- Zurechtweisung
- Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten
- Beratendes, belehrendes Gespräch während einer Pause zu den Regelverstößen, bei wiederholten und häufigen Störungen des Unterrichts beratendes Gespräch unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten
Kleidung
Die Kleidung soll dem Alter, dem Ort und der Situation angepasst sein. Überbekleidung, wie Jacken, Mäntel und Straßenschuhe werden vor- und nachmittags in der Garderobe aufbewahrt.